Begriffsdefinitionen: Geräusch im physikalischen Sinne ist eine Schallform, deren Frequenzspektrum – im Unterschied zu Tönen und Klängen – kontinuierlich ist oder Frequenzen aufweist, die nicht im Verhältnis kleiner ganzer Zahlen zueinanderstehen. Geräusch im Sinne technischer und juristischer Normen ist jedes unbeabsichtigte Schallereignis, im Unterschied zum Lärm, der als unangenehmes Schallereignis aufgefasst wird.
Verschiedene Geräusche, z.B. ein Knall, können ganz charakteristische Spektren haben, was die physikalische Grundlage für einschlägige Begriffsbildungen der Alltagssprache ist (Blubbern, Knacken, Knirschen, Knistern, Prasseln, Rauschen, Zischen). LEXIKON DER PHYSIK - Spektrum.de
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Diverse, vom Aussterben bedrohte, Geräusche sind hier konserviert