OGD in Deutschland

Deutschland hat 2013 die G8 Open Data Charta unterschrieben und ist seit 2016 Teilnehmer der Open Government Partnership. Bereits seit 2006 ist es möglich, gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der BRD, Dokumente und Akten der Bundesverwaltung einzusehen. Allerdings beschränkte sich die Veröffentlichung bisweilen nur auf solche Informationen, die zuvor angefragt wurden. Gemäß dem Leitsatz "open by default" soll auf lange Sicht eine standardmäßige Veröffentlichung von Verwaltungsdaten angestrebt werden.

Seit 2013 dürfen Geodaten des Bundes nach der "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)" unter Beigabe des Quellenvermerks ohne Einschränkung weiterverwendet werden, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder Rechte Dritter dem entgegenstehen.

2014 wurde der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung Umsetzung der G8-Open-Data-Charta veröffentlicht, in welchem die Bundesregierung sich zu konkreten Maßnahmen entsprechend der international anerkannten Open Data-Prinzipien verpflichtet. Demnach sollten weitere gesetzliche Open Data-Regelungen nach Vorbild der GeoNutzV erlassen werden. GovData soll dabei als zentrales Datenportal für Bund, Länder und Kommunen fungieren, wobei viele Bundesbehörden verpflichtet wurden, mindestens zwei Datensätze dort zu veröffentlichen. Konkret wurden Datensätze zu dem Themen Haushalt und Finanzen, Geodaten, Wahlen sowie Statistik benannt, welche in strukturierter Form öffentlich gemacht werden sollten.

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) § 12a Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

Als Empfehlung für die einheitliche Lizensierung offener Verwaltungsdaten entwickelte die Arbeitsgemeinschaft von GovData in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen die beiden Lizenzen Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 und Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 , welche jeweils die uneingeschränkte Datennutzung nach den Open Data-Prinzipien erlauben und vom Sachverständigenrat der Open Definition als definitionskonform bestätigt wurden (siehe https://opendefinition.org/licenses/.

Während die Bundesregierung eine Vorreiterrolle im Bereich Open Data anstrebt und aktiv für die Ziele von Open Government wirbt, verlaufen die Entwicklungen auf Länderebene sehr heterogen. Die meisten Bundesländer haben im Laufe der vergangenen 20 Jahren eigene Informationensfreiheitsgesetze (IFG) sowie Transparenzgesetze erlassen, es fehlen vergleichbare Regelungen bislang in den Ländern Niedersachsen, Hessen, Sachsen und Bayern, wo sie sich teilweise im Entwurfsstadium befinden (Stand: 7. Mai 2018).