Der Umfang der Erhebung lt. END ist mit herkömmlichen Messmethoden nicht zu bewerkstelligen, daher wird eine Berechnung der Lärmbelastung ausdrücklich zugelassen. Im Folgenden werden Mess- und Berechnungsmethoden vorgestellt.
In den ersten Berichtsrunden wurden Umgebungslärmkartierungen in geringerem Umfang bzw. erst ab einem bestimmten Verkehrsaufkommen gefordert.
1. Berichtsrunde (2005-2009) | 2. Berichtsrunde (2010-2014) | |
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Ballungsräume | > 250.000 Einwohner | > 100.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | > 6 Millionen Kfz/Jahr | > 3 Millionen Kfz/Jahr |
Haupteisenbahnstrecken | > 60.000 Zügen/Jahr | > 30.000 Zügen/Jahr |
Großflughäfen | > 50.000 Bewegungen/Jahr | > 50.000 Bewegungen/Jahr |
Die Belastungen sind anhand EU-weit einheitlicher Kenngrößen jeweils über den gesamten Tag (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN)) und gesondert für die Nacht (Nachtlärmindex (LNight)) zu bestimmen.