Was ist Umgebungslärm?

Einleitend zu dieser Frage hier eine Definition im Sinne der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm":

RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Unter „Umgebungslärm“ werden, durch menschliche Aktivitäten induzierte, belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien subsummiert. Explizit handelt es sich hierbei um Schallemissionen von Verkehrsmitteln, also Lärm, ausgehend vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht.

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Kein Umgebungslärm hingegen ist Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln.