Gemäß der END erstellt die Europäische Kommission alle fünf Jahre einen Bericht zu dessen Durchführung. In dem hier vorliegenden Bericht werden die ersten beiden Berichtsrunden berücksichtigt und Empfehlungen für kommende Berichtsrunden ausgesprochen.
Die Umgebungslärmrichtlinie wurde durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24. Juni 2005
und dem darauffolgendem Erlass der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung)
vom 06. März. 2006 in Deutsches Recht überführt.
In den Texten sind Begriffe, Inhalte und Anforderungen an die Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan, also die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland, geregelt.