Verwaltungsgliederung in Österreich

Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern besteht. Der Staat hat eine typisch republikanisch-demokratische Verfassung mit einer (gemäßigten) föderalistischen Struktur. Dabei werden vom Gesamtstaat (staatsrechtlich: Oberstaat, umgangssprachlich: "Bund") so wesentliche Aufgaben besorgt wie beispielsweise die Bundesgesetzgebung, die Außen- und Verteidigungspolitik oder die ordentliche Gerichtsbarkeit. Als Gebietskörperschaften fungieren zudem die 9 Bundesstaaten und - als kleinste organisatorische Einheit des Staates - die Gemeinden. Zur eindeutigen Identifizierung der Verwaltungseinheiten dient die 5-stellige Gemeindekennziffer (GKZ) (z.B. Wien 90001). Ihre Vergabe obliegt der Behörde Statistik Austria.

© BEV 2018, Verwaltungsgrenzen (VGD)
Politisch-administrative Gliederung Österreichs

Österreich hat 9 Bundesländer, welche jeweils Aufgaben der Gesetzgebung und des Vollzugs besorgen sowie eigene Verfassungen haben. Die Länder sind Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg

Die Gemeinde in Österreich gilt als eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel.  Die Struktur der österreichischen Gemeinden ist eher kleinteilig aufgebaut. Nur wenige Gemeinden österreichweit haben mehr als ein paar tausend Einwohner, die kleinen Gemeinden des ländlichen Raumes dominieren markant die Landschaft.

Die Gemeinden haben - als kleinste organisatorische Einheit des Staates - keine Gesetzgebungsbefugnis. Sie können aber allgemeine Vorschriften (Verordnungen) erlassen und übernehmen viele staatliche Verwaltungsaufgaben. Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörper. Das bedeutet, sie haben einen durch die Bundesverfassung klar definierten und "geschützten" eigenen Wirkungsbereich, in dem die Aufgabenbesorgung weisungsfrei erfolgt. Die Weisungsfreiheit wird durch eine staatliche Aufsicht über die Selbstverwaltungseinrichtung nicht beeinträchtigt.

Als Interessenvertretungen der Gemeinden und Städte sowie als Ansprechpartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene fungieren der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund. Die Mitgliedschaft ist jeweils freiwillig, jedoch sind praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern Mitglied des Städtebundes und die 2.085 der insgesamt 2.095 Gemeinden Teil des Gemeindebundes sind. Es gibt Doppelmitgliedschaften.

Literatur

Gemeindebund Österreich: Struktur der Gemeinden (online unter: https://gemeindebund.at/struktur-der-gemeinden/)

Bundesanstalt Statistik Österreich: Statistik Austria (online unter: http://statistik.at)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: HELP.gv.at (online unter: https://www.help.gv.at/)

Österreichischer Städtebund (online unter: https://www.staedtebund.gv.at/)