Sunlight Foundation

Kriterien für offene Daten

Die Sunlight Foundation hat 2010 zehn Prinzipien für die Offenheit behördlicher Daten definiert und 2014 fortgeschrieben.

  1. Vollständigkeit (Completeness)

    Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Öffentliche Daten sind Daten, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

  2. Verfügbarkeit der Primärquelle (Primacy)

    Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder anderweitig modifizierten Formaten.

  3. Zeitnähe (Timeliness)

    Daten werden so zügig wie zur Werterhaltung notwendig zur Verfügung gestellt.

  4. Zugänglichkeit (Ease of Physical and Electronic Access)

    Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereitgestellt.

  5. Maschinenlesbarkeit ( Machine readability)

    Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

  6. Nicht diskriminierende Bereitstellung (Non­discrimination)

    Daten sind für alle verfügbar, ohne vorherige Registrierung der Nutzer.

  7. Nicht proprietäre Bereitstellung (Use of Commonly Owned Standards)

    Daten werden in standardisierten Formaten bereitgestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

  8. Lizenzierung (Licensing)

    Daten unterliegen weder dem Urheberrecht noch Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

  9. Dauerhaftigkeit (Permanence)

    Daten werden dauerhaft zur Verfügung gestellt, gegebenenfalls auf Basis einer geeigneten Versionierung, d.h. einer Kennzeichnung der Daten, dass sie lediglich einem bestimmten Stand entsprechen.

  10. Nutzungskosten (Usage Costs)

    Nutzungskosten sollten kein Hemmnis darstellen. Sie sind daher gering zu halten bzw. wenn immer möglich sollte ein kostenfreier Zugang zu den Daten gegeben sein.