Entstehung von Open Access

Im Dezember 2001 entstand die Budapest Open Access Initiative (BOAI), ein Zusammenschluss verschiedener nationaler und internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Naturwissenschaften, mit der Forderung nach freiem unentgeltlichen Zugang zur wissenschaftlichen Fachzeitschriftenliteratur in allen akademischen Feldern.

Diese forderte im Jahr 2002:

Frei zugänglich im Internet sollte all jene Literatur sein, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Erwartung, hierfür bezahlt zu werden, veröffentlichen.open-access.net

In der Erklärung der Budapest Open Access Initiative (BOAI) wird für wissenschaftliche Literatur definiert:

"Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird." BOAI

Ende Oktober 2003 wurde im Rahmen der Konferenz Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities der Max-Planck-Gesellschaft die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (https://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung) von namhaften europäischen und amerikanischen Forschungsorganisationen und Universitäten unterzeichnet. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die Weiterentwicklung des Open-Access-Gedankens zu unterstützen, indem sie z.B. Forscherinnen und Forscher darin bestärken, ihre Ergebnisse Open Access zu veröffentlichen. Die Berliner Erklärung fordert Verwendungsmöglichkeiten, die weit über die rein entgeltfreie Nutzung und die Aussagen der Budapester Erklärung und das Bethesda Statement hinausgehen. Open Access bedeutet für sie nicht nur die entgeltfreie Nutzung von Inhalten, sondern auch die Erlaubnis,

„diese (…) – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“. open-access.net

Zudem erweitert sie auch den Objektbereich und versteht unter Open-Access-Materialen nicht mehr länger nur wissenschaftliche Texte:

„Open Access-Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form“. open-access.net

„Die Budapester Erklärung wurde 2012 unter Beibehaltung ihres Bekenntnisses zum offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen aktualisiert und formulierte Empfehlungen zur Umsetzung von Open Access vor allem bezüglich Leitlinien, Lizenzierungen, Open-Access-Infrastrukturen und -Angeboten sowie deren Nachhaltigkeit.“ open-access.net