Die Vergleichbarkeit von Lärm ist nicht nur aufgrund der subjektiven Wahrnehmung erschwert. Unterschiedliche Gewichtungen und Sonderregelungen zwischen den Mitgliedsstaaten erschweren zusätzlich die angestrebte Vergleichbarkeit.
Die Richtlinie sieht vor, den Dauerschallpegel in einer Höhe von 4 m zu kartieren. Messungen unter diesen Voraussetzungen sind unter Berücksichtigung des immensen Aufwands schlichtweg nicht umsetzbar. Für die in der Richtlinie festgelegte Vergleichsgröße des A-Bewerteten Dauerschallpegels für die Tag-Abend- und Nachtzeit müssten Messungen im Dauerbetrieb, sprich 365 Tage über 24 Stunden (365/24) erfolgen.