Das wesentliche Ziel des OGC ist Interoperabilität.
Nach OGC bedeutet Interoperabilität die Definition einer Technologie, welche es einem Anwendungsentwickler und Anwender ermöglicht, jede Art von geocodierten Daten und Geo-Funktionalität oder -Prozess zu nutzen, welche im Netz verfügbar ist, innerhalb seiner Umgebung und seines jeweiligen individuellen und einzelnen Arbeitsablaufs.
Nach Bill (2016, S. 212) bezeichnet Interoperabilität [...] die Möglichkeit, verschiedenartige Systeme und Daten in einen einzelnen Arbeitsablauf zu integrieren. Dies setzt voraus, dass Syntax und Semantik der Daten und Systeme dem Anwender in einheitlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Interoperabilität erlaubt den transparenten Zugang zu mehreren raumbezogenen Daten- und Verarbeitungsressourcen innerhalb eines einzigen Arbeitsablaufs, ohne sie in einen Datenbestand zu überführen. Vom Anwender werden dabei wenige oder gar keine Kenntnisse über die Besonderheiten dieser Ressourcen verlangt. Auf Konzeptebene bedeutet Interoperabilität, dass zwischen den Beteiligten ein gemeinsames Verständnis über die Sachverhalte besteht (gemeinsames Weltbild). Auf Systemebene verlangt Interoperabilität, dass verschiedene Softwareanwendungen direkt und reibungslos miteinander kommunizieren. Dies geschieht i.d.R. über Profile, Dienste resp. einheitlich definierte Schnittstellen (Middleware).
Das OGC verabschiedet abstrakte Spezifikationen und Implementierungsspezifikationen. Mit diesen werden wir in der Übungsbearbeitung konfrontiert, so z.B. durch Nutzung einer Hintergrundkarte als Web Map Service (WMS), eine solche Implementationsspezifikation, die inzwischen auch zur Norm gemacht wurde. Ein WMS erzeugt und visualisiert als webbasierter Dienst aus vorhandenen Geodaten eine Karte als Rasterbild in einem Format (z.B. PNG, JPG, GIF), welches vom gängigen Webbrowser unmittelbar dargestellt werden kann.
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