Politische Rahmenbedingungen

Aus politischer Sicht existieren eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die Elektromobilität begünstigen, sowie nationale Zielsetzungen bei der Einführung von Elektromobilität. Um diese Ziele zu erreichen gibt es verschiedene direkte und indirekte Förderinstrumente.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die EU-Verordnung zum CO2-Ausstoß von Fahrzeugflotten bildet einen übergeordneten politischen Rahmen zur Förderung von Elektromobilität aus ökologischer Sicht. „Mit dieser Verordnung werden Normen für CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen aufgestellt. Die Verordnung legt einen Emissionsdurchschnitt [über alle Fahrzeuge eines Herstellers, die in der EU zugelassen wurden] von 130 Gramm CO2 pro Kilometer [ab 2012] fest. Ab 2020 muss dieser Wert auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.“ (EC 2010) Im September 2014 beschloss das Bundeskabinett ein Elektromobilitätsgesetz, das die Markteinführung elektrischer Fahrzeuge unterstützen soll (EmoG 2014).
  • Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen: Beim Verkauf von Fahrzeugen wird der Verbrauch (innerorts und asserorts sowie je nach Fahrzeugtyp in Litern, Kubikmetern oder Kilowattstunden) und die CO2-Effizienz unter Berücksichtigung der Masse angegeben (BMWi 2011), um die Transparenz zu erhöhen.
  • Finanzielle Anreizsysteme: Es gibt eine Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren und eine Änderung der Dienstwagenbesteuerung. Seit 2016 erhalten Käufer Kaufprämien von 4000 Euro für Elektroautos und 3000 Euro für Plug-in-Hybridautos. Strom, der zum Betrieb der Elektrofahrzeuge verwendet wird, unterliegt nicht der Mineralölsteuer. Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten zusätzlich diverse Fördermittel an.