Die FAIR-Richtlinien

Eine Empfehlung der EU sind die FAIR-Richtlinien für wissenschaftliches Datenmanagement und -verwaltung, demzufolge wissenschaftliche Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein sollten (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable = FAIR). Die Richtlinien gehen auf die Force 11-Community zurück und können sowohl auf offene als auch auf geschützte Daten und Datenrepositorien angewendet werden (Wilkinson et al, 2016). Sie spielen eine wichtige Rolle als Qualitätsstandard für die europäische Open Access Infrastructure (OpenAIRE).

Lesen Sie die Erläuterungen von Kraft (2018) in deutscher Sprache auf der Webseite der Technischen Informationsbibliothek (TIB) (Blog Eintrag / PDF Handout).

In Anlehnung daran sind im Folgenden die FAIR-Prinzipien kurz aufgelistet.

Auffindbarkeit (to be Findable)

  • F1. (Meta)Daten wird ein global eindeutiger und dauerhaft persistenter Identifier zugewiesen
  • F2. Daten werden mit umfangreichen Metadaten (vergl. R.1) beschrieben
  • F3. Metadaten werden in einem durchsuchbaren Verzeichnis registriert oder indiziert
  • F4. Metadaten enthalten klar und eindeutig den Identifier, der die Daten referenziert

Zugänglichkeit (to be Accessible)

  • A1. (Meta)Daten sind über ihren Identifier mithilfe eines standardisierten Kommunikationsprotokolls auffindbar
  • A2. Metadaten sind/bleiben verfügbar, auch für den Fall, dass die zugehörigen Forschungsdaten nicht mehr vorhanden sind

Interoperabilität (to be Interoperable)

  • I1. (Meta)-Daten nutzen eine formale, zugängliche, gemeinsam genutzte und breit anwendbare Sprache für die Wissensrepräsentation
  • I2. (Meta)Daten benutzten Vokabulare, welche den FAIR-Prinzipien folgen
  • I3. (Meta)Daten enthalten qualifizierte Referenzen auf andere (Meta)Daten

Wiederverwendbarkeit (to be Reusable)

  • R1. (Meta)Daten sind detailliert beschrieben und enthalten präzise und relevante Attribute