LIS sind in den 70er Jahren seitens der Geodäsie ins Leben gerufen worden und bilden im Grunde den Ursprung heutiger GIS. Ihr Ziel ist in aller Regel der exakte und aktuelle geometrische Nachweis des Eigentums und/oder der Topographie der Erdoberfläche sowie hiermit verknüpfter Sachdaten. Die Detailtiefe/Darstellungstiefe von LIS lässt sich – auch historisch bedingt – in den Nachweis des Eigentums an Grund und Boden im Maßstabsbereich 1:500 bis 1:10.000 und der topographischen Gegebenheiten im Maßstabsbereich 1:5.000 bis 1:1.000.000 unterteilen.
In Deutschland steht im großmaßstäbigen Bereich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster eine besonders gute Basis zur Verfügung. Es weist basierend auf dem gesetzlichen Auftrag der Grundbuchordnung Grund und Eigentum in Form der Flurstücke und Gebäude und der tatsächlichen Nutzung flächendeckend, vollständig und laufend fortgeführt und damit aktuell nach. Es ist heute im System ALKIS in einem einheitlichen und konsistenten Raumbezugssystem (in Deutschland dem ETRS89/UTM-Bezugs- bzw. Koordinatensystem) fixiert. Im mittleren und kleinen Maßstabsbereich haben sich ausgehend von den ursprünglich oft militärischen Zwecken dienenden Karten des 19. Jahrhunderts die topographischen Kartenwerke, heute ATKIS, entwickelt.
Mit der aufkommenden Nachfrage nach Geobasisdaten (vgl. hierzu Kapitel 9 in Bill, 2016) für andere Zwecke als den Eigentumsnachweis haben sich sowohl ALKIS als auch ATKIS zu Geobasisinformationssystemen entwickelt, die Daten für fast alle anderen noch zu benennenden Arten von GIS bereitstellen, sei es lediglich als Hintergrundinformation zur Orientierung oder sei es als ergänzende Datengrundlage für Fachanalysen. Die vormals Vermessungsverwaltungen verstehen sich seither zunehmend auch als Lieferanten von Geobasisinformationen, was sich auch in deren Namensgebungen äußert.
Diese Daten werden durch die zuständigen Vermessungsstellen (Katasterämter, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landesvermessungsbehörden) erhoben und fortgeführt und – soweit nicht datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen – zunehmend frei von Entgelt zur Einsicht bereitgestellt und kostenpflichtig an Berechtigte für den Aufbau eigener Fach-Geo-Informationssysteme abgegeben. Einsichtnahme und Datenabgabe erfolgen zunehmend über Geodienste.