Um also eine allgemeingültige Definition festlegen zu können, müssen beide Herangehensweisen mit einbezogen werden, wie es beispielsweise bei STEINER (2008:4) der Fall ist:
"Landscape is related to land use. The composite features of one part of the surface of the earth that distinguish it from another area is a landscape. It is, then, a combination of elements - fields, buildings, hills, forests, deserts, water bodies, and settlements. The landscape encompasses the uses of land - housing, transportation, agriculture, recreation, and natural areas - and is a composite of those uses. A landscape is more than a picturesque view; it is the sum of the parts that can be seen, the layers and intersections of time and culture that comprise a place - a natural and cultural palimpsest."
Eine Landschaft besteht also aus einzelnen Elementen. Zusammen bilden diese eine Struktur, deren Beschreibung im folgenden Teil der Vorlesung besprochen wird.
Weit verbreitet ist die Meinung, dass Landschaft sich einzig auf nicht besiedelte Flächen bezieht. Jedoch sind Siedlungen, Industriegebiete oder andere Nutzflächen auch ein Teil der Landschaft. (Haber 1955)
Beim unbebauten Teil der Landschaft spricht man von „Freiraum“. Dieser grenzt sich also klar von Siedlungsflächen und Industrieflächen sowie Straßen bzw. Verkehrswegen ab. WALZ (2012) weist jedoch noch explizit daraufhin, dass kleinere Bebauungen wie z.B. Weiler, Versorgungsanlagen oder kleine technische Bauwerke durchaus ein Teil des Freiraums sein können, ohne als Störfaktor angesehen zu werden.