Die administrativ-politische Gliederung in Deutschland ist hierarchisch aufgebaut (https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html). Es wird zwischen bis zu 6 administrativen Ebenen unterschieden (ADM): Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden. (Abbildung links)
Die Verwaltungsebenen sind in Deutschland - mit Ausnahme der Regierungsbezirksebene - flächendeckend aufgebaut. Hierfür sind die kreisfreien Städte zusätzlich in die Gemeinde- und Verwaltungsgemeinschaftsebene und die gemeinschaftsfreien Gemeinden in die Verwaltungsgemeinschaftsebene aufgenommen worden (schraffierte Elemente).
Deutschland hat 16 Bundesländer, die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und die 13 Flächenländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Regierungsbezirke (ADM 2) sind nur noch in einigen größeren Flächenländern eingerichtet. Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) ist der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet.
Der Landkreis (in Nordrhein-Westfalen der Kreis) ist die nächste Gliederungsstufe, in der mehrere einzelne Gemeinden zusammengefasst sind und die die Aufgaben übernimmt, die für die Gemeinden eines Kreises zu groß sind, wie z. B. der Bau von Kreiskrankenhäusern.
Kreisfreie Städte (ADM 4) stehen auf derselben Stufe wie die Landkreise. Sie nehmen zugleich sowohl die Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden als auch die Aufgaben von Landkreisen wahr. Kreisfreie Städte gehören keinem Landkreis an. Sie sind i.d.R. diejenigen Städte eines Bundeslandes, die die meisten Einwohner haben. Welche Städte als kreisfreie und welche als kreisangehörige Städte kategorisiert werden, hängt vom Landesrecht des jeweiligen Flächenlandes ab. Kreisfreie Städte gibt es mit Ausnahme des Saarlandes in allen Bundesländern. Die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können ebenfalls als kreisfreie Städte eingeordnet werden, welche neben Landesaufgaben auch das gesamte kommunale Aufgabenportfolio erbringen. Im Falle des Landes Bremen handelt es sich konkret um zwei kreisfreie Städte: Bremen und Bremerhaven.
Die Gemeinden (ADM 6) stellen im politischen System Deutschlands die unterste Verwaltungs- und Gebietskörperschaftsebene im
Staat. Sie sind Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht.
(siehe auch https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gemeinde.html)
Stand 31.12.2018 (4. Quartal) gab es laut Destatis in Deutschland 16 Bundesländer, 19 Regierungsbezirke, 294 Kreise, 107 kreisfreie Städte (inkl. Stadtstaaten), 1245 Gemeindeverbände und 11014 Gemeinden (ohne unbewohnte gemeindefreie Gebiete). Das Bezugsdatum ist wesentlich, da immer wieder im Rahmen von Gebietsreformen Veränderungen in diesem Gliederungsschema entstehen. Somit ist eine Verknüpfung von Daten mit unterschiedlichem Bezugsjahr nicht erlaubt. (siehe https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/LaenderRegionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Verwaltungsgliederung.html)
Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) (früher Amtliche Gemeindekennkennziffer (GKZ) genannt) ist ein von den Statistischen Ämtern der Bundesländer vergebener 8-stelliger Schlüssel zur eindeutigen Identifizierung einer Gemeinde. Alle Statistiken mit regionalem Bezug verwenden in Deutschland diesen Schlüssel, aber auch die Verwaltung nutzt den AGS, z. B. bei der Suche nach der zuständigen Meldebehörde. Der AGS ist systematisch aufgebaut und setzt sich wie folgt zusammen:
Bundesland (2 Stellen), Regierungsbezirk (1 Stelle), Kreis (2 Stellen) und Gemeinde (3 Stellen)
Die ersten beiden Schlüssel bezeichnen das Bundesland (13=Mecklenburg-Vorpommern, 07=Rheinland-Pfalz). Der dritte bis fünfte Schlüssel identifiziert den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, dem die Gemeinde angehört. Die ersten fünf Stellen werden daher auch als Kreisschlüssel bezeichnet. Dabei zeigt die dritte Schlüsselstelle bei Ländern, in denen Regierungsbezirke bestehen oder in der Vergangenheit bestanden haben, in der Regel den Bezirk an, während sie in anderen Ländern 0 ist. In Baden-Württemberg zeigt die vierte Schlüsselstelle außerdem an, zu welchem Regionalverband die Gemeinde gehört. Bei den echten Stadtstaaten Hamburg und Berlin stehen an dieser Stelle drei Nullen. Die letzten drei Schlüssel schließlich unterscheiden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Bei kreisfreien Städten stehen an dieser Stelle drei Nullen.
Außerdem gibt es den zwölfstelligen Amtlichen Regionalschlüssel (ARS), der ähnlich aufgebaut ist, in den aber im Vergleich zum AGS vor den letzten drei Ziffern vier Stellen zur Verschlüsselung der Gemeindeverbände eingefügt sind. Der AGS ist also in den ARS integriert. Angaben auf der Gemeindeverbandsebene (in der EU: LAU 1-Ebene) werden zunehmend für den innereuropäischen und internationalen Vergleich von Eurostat benötigt und von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder eingefordert. Die Amtliche Statistik in Deutschland strebt langfristig die Ablösung des achtstelligen AGS durch den zwölfstelligen Regionalschlüssel an.
Der Amtliche Regionalschlüssel gliedert sich wie folgt:
1.–2. Stelle = Kennzahl des Bundeslandes
3. Stelle = Kennzahl des Regierungsbezirks; wenn nicht vorhanden: 0
4.–5. Stelle = Kennzahl des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
6.–9. Stelle = Verbandsschlüssel
10.–12. Stelle = Gemeindekennzahl
Die Schlüsselstelle 6 im Verbandsschlüssel (das sogenannte t-Kennzeichen) weist durch die führende Ziffer auf die Art der Gemeinde hin:
0 - verbandsfreie Gemeinde
5 - verbandsangehörige Gemeinde
9 - gemeindefreies Gebiet.
Bei verbandsfreien Gemeinden wird im Verbandsschlüssel nach der 0 der 3-stellige Gemeindeschlüssel angegeben.
Professur für Geodäsie und Geoinformatik
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