Verwaltungsgliederung in Deutschland

Die administrativ-politische Gliederung in Deutschland ist hierarchisch aufgebaut (https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html). Es wird zwischen bis zu 6 administrativen Ebenen unterschieden (ADM): Staat, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden. (Abbildung links)

Die Verwaltungsebenen sind in Deutschland - mit Ausnahme der Regierungsbezirksebene - flächendeckend aufgebaut. Hierfür sind die kreisfreien Städte zusätzlich in die Gemeinde- und Verwaltungsgemeinschaftsebene und die gemeinschaftsfreien Gemeinden in die Verwaltungsgemeinschaftsebene aufgenommen worden (schraffierte Elemente).

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Politisch-administrative Gliederung Deutschlands
 

Deutschland hat 16 Bundesländer, die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und die 13 Flächenländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Regierungsbezirke (ADM 2) sind nur noch in einigen größeren Flächenländern eingerichtet. Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) ist der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet.

Der Landkreis (in Nordrhein-Westfalen der Kreis) ist die nächste Gliederungsstufe, in der mehrere einzelne Gemeinden zusammengefasst sind und die die Aufgaben übernimmt, die für die Gemeinden eines Kreises zu groß sind, wie z. B. der Bau von Kreiskrankenhäusern.

Kreisfreie Städte (ADM 4) stehen auf derselben Stufe wie die Landkreise. Sie nehmen zugleich sowohl die Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden als auch die Aufgaben von Landkreisen wahr. Kreisfreie Städte gehören keinem Landkreis an. Sie sind i.d.R. diejenigen Städte eines Bundeslandes, die die meisten Einwohner haben. Welche Städte als kreisfreie und welche als kreisangehörige Städte kategorisiert werden, hängt vom Landesrecht des jeweiligen Flächenlandes ab. Kreisfreie Städte gibt es mit Ausnahme des Saarlandes in allen Bundesländern. Die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können ebenfalls als kreisfreie Städte eingeordnet werden, welche neben Landesaufgaben auch das gesamte kommunale Aufgabenportfolio erbringen. Im Falle des Landes Bremen handelt es sich konkret um zwei kreisfreie Städte: Bremen und Bremerhaven.

Die Gemeinden (ADM 6) stellen im politischen System Deutschlands die unterste Verwaltungs- und Gebietskörperschaftsebene im Staat. Sie sind Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht. (siehe auch https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gemeinde.html)

Stand 31.12.2018 (4. Quartal) gab es laut Destatis in Deutschland 16 Bundesländer, 19 Regierungsbezirke, 294 Kreise, 107 kreisfreie Städte (inkl. Stadtstaaten), 1245 Gemeindeverbände und 11014 Gemeinden (ohne unbewohnte gemeindefreie Gebiete). Das Bezugsdatum ist wesentlich, da immer wieder im Rahmen von Gebietsreformen Veränderungen in diesem Gliederungsschema entstehen. Somit ist eine Verknüpfung von Daten mit unterschiedlichem Bezugsjahr nicht erlaubt. (siehe https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/LaenderRegionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Verwaltungsgliederung.html)

Literatur

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Hinweise zur Verwaltungsgliederung. Anhang zur Spezifikation der VG-Produkte gültig ab 31.12.2012 (online unter: http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/verwaltungsgliederung_vg.pdf)

Gnädiger, Andreas & Gnädinger, Marc: Haushaltssteuerung.de – Portal zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft (online unter: https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html)

Statistisches Bundesamt (2013)[Hrsg.]: Glossar statistischer Fachbegriffe - Glossary of statistical terms. Wiesbaden. (online unter: https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00000180/GlossarStatFachbegriffeDE.pdf)